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November 10, 2016

Blog

Häufige Fragen zu allergenen Zutaten auf Lebensmitteletiketten

von Marko Vrbnjak

Die Deklaration der 14 aufgelisteten Allergene ist seit 2003 verpflichtend. Im Dezember 2014 änderte die neue FIC-Verordnung jedoch die Art und Weise, wie sie gekennzeichnet werden müssen. Da die Deklaration von Allergenen ein heißes Thema der FIC-Verordnung ist, haben wir ein Q&A mit den wichtigsten Fragen zu diesem Betreff vorbereitet:

F: Wer ist von dieser Verordnung betroffen?

A: Lebensmittelunternehmen wie Produzenten, Hersteller, Verpacker, Importeure, Vertreiber, Großhändler, Einzelhändler, Caterer und Beamte, die für Audits oder Durchsetzung zuständig sind.

F: Was ist der Zweck dieser Änderung?

A: Lebensmittelallergien können sehr schwerwiegende Reaktionen und Folgen nach sich ziehen, wenn die allergene Zutat verzehrt wird. Die Verordnung soll es Menschen mit diesen Allergien erleichtern, die Zutaten zu identifizieren, die sie vermeiden müssen.

F: Welche 14 Allergene sind aufgelistet?

A: Glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen, Weichtiere. Ausführlichere Informationen finden Sie in Anhang II der Verordnung.

F: Es gibt noch andere Zutaten, gegen die Menschen allergisch sein können. Sollten diese angegeben werden?

A: Sie können freiwillig angegeben werden, müssen es aber nicht. Nur die 14 aufgelisteten Allergene sind erforderlich.

F: Wie sollten Allergene auf dem Lebensmitteletikett gekennzeichnet werden?

A: Lebensmittel, die nachweislich zu allergischen Reaktionen führen, und alle Lebensmittel, die diese Zutaten enthalten, müssen deutlich gekennzeichnet und hervorgehoben werden (z. B. durch Fettschrift, Kursivschrift oder hervorgehobene Schrift).

Hier finden Sie ein Beispiel dafür, wie Allergene auf Ihren Etiketten aussehen sollten.

F: Gilt die Verordnung nur für vorverpackte Waren?

A: Nein. Seit Dezember 2016 ist die Angabe von Allergenen auch für nicht vorverpackte Waren vorgeschrieben. Davon betroffen sind Einzelhändler, Restaurants, Imbissbuden, Bäckereien und institutionelle Caterer (Gefängnisse, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Betriebskantinen usw.). Informationen zu Allergenen können schriftlich und/oder mündlich mitgeteilt werden.

F: Gilt die vorgeschriebene Mindestschriftgröße auch für Allergene?

A: Ja. Für die meisten Etiketten auf Lebensmittelverpackungen sollte eine Mindestschriftgröße von 1,2 mm verwendet werden (Times New Roman, Schriftgröße 8). Für kleinere Packungen, bei denen die größte Fläche weniger als 80cm2beträgt, sollte eine Mindestschriftgröße von 0,9 mm verwendet werden.

Um mehr über die wichtigsten Änderungen der Verordnung und die Schritte zu erfahren, die Sie zur Einhaltung unternehmen müssen, laden Sie hier unser E-Book herunter.

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